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Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 22.05.2024
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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Vom 22. Mai 2024

Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
einerseits
und
...
andererseits
wird
Folgendes vereinbart:
§ 1
1Die Tarifvertragsparteien schließen den nachfolgend genannten Tarifvertrag in der Fassung als Anschlusstarifvertrag ab, in der er am 26. März 2024 zwischen dem Freistaat Bayern und dem dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart worden ist. 2Dessen Text ist als Anlage beigefügt:
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 26. März 2024 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL) vom 23. Juli 2007.
§ 2
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 2Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
München, 22. Mai 2024
Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL)
(hier nicht wiedergegeben)