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Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 18.07.2022
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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL)
Vom 18. Juli 2022

Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
andererseits
wird
Folgendes vereinbart:
§ 1
1Die Tarifvertragsparteien schließen den nachfolgend genannten Tarifvertrag in der Fassung als Anschlusstarifvertrag ab, in der er am 19. Mai 2020 zwischen dem Freistaat Bayern und dem dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart worden ist. 2Dessen Text ist als Anlage beigefügt:
Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 19. Mai 2020 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) vom 23. Juli 2007.
§ 2
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 2Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
München, 18. Juli 2022
Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
(hier nicht wiedergegeben)