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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) Vom 12. August 2019 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2019
Fassung: 12.08.2019
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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL)
Vom 12. August 2019
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und Heimat
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
andererseits
wird Folgendes vereinbart: