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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Vom 12. November 2014
1Die Tarifvertragsparteien schließen den nachfolgend genannten Tarifvertrag in der Fassung als Anschlusstarifvertrag ab, in der er am 4. Juni 2014 zwischen dem Freistaat Bayern und der dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart worden ist. 2Dessen Text ist als Anlage beigefügt:
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 4. Juni 2014 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern vom 23. Juli 2007.
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 2Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.
München, 12. November 2014
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
(hier nicht wiedergegeben)