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Text gilt ab: 29.11.2021
Fassung: 13.12.2021
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Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 13. Dezember 2021, Az. 25-P 2627-3/53

Nachstehend wird der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Corona-Sonderzahlung Forst) vom 29. November 2021 zum Vollzug bekannt gegeben.
Dieser Tarifvertrag wurde mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – Bundesvorstand – abgeschlossen.
Er ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Änderungstarifverträge) und steht ebenso im Internet als Download (http://www.stmfh.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor