Inhalt
2.
Anwendung
Die TL Pflaster-StB 06 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern und Straßenbauämtern**) betreuten Kreisstraßen anzuwenden und einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen:
2.1
Zu Abschnitt 4.3 der TL Pflaster-StB 06:
Gemäß DIN EN 1342, Abschnitt 4.1.2.3, dürfen Erhöhungen und Vertiefungen von gespaltenen und grob bearbeiteten Sichtflächen eine Abweichung von 5 bzw. 3 mm nicht überschreiten. Die Erhöhungen und Vertiefungen sind von einer in die Mitte des nach Anhang A. 2 der Norm ermittelten Profils gelegten Bezugsachse aus zu messen.
[Amtl. Anm.:] nunmehr: Staatliche Bauämter