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Einrichtung und Benutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen
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1. Geltungsbereich
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2. Einrichtung von TK-Anlagen in Dienststellen und Dienstfahrzeugen
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3. Betrieb und Benutzung dienstlicher TK-Anlagen
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4. Die Entrichtung der Leistungsentgelte
5. Rechnungsmäßiger Nachweis
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6. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
TKBek
Text gilt ab: 01.01.2015
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5.
Rechnungsmäßiger Nachweis
Die zu erstattenden Leistungsentgelte und Kosten für die Bereitstellung der TK-Anlage sind nach Maßgabe der VV Nr. 3.2.2 Buchst. d zu Art. 35 BayHO durch Absetzen von den Haushaltsausgaben zu vereinnahmen.