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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. November 1954 (GVBl S. 291). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderung ergibt sich aus dem Änderungsgesetz.