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Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter
Vom 26. Juni 2007
(GVBl. S. 450)
BayRS 630-16-F
Vollzitat nach RedR: Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter vom 26. Juni 2007 (GVBl. S. 450, BayRS 630-16-F)
(1) Die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Regensburg, in Bayreuth, in Ansbach, in Würzburg und in Augsburg; das Rechnungsprüfungsamt Ansbach hat eine Dienststelle in Nürnberg.
(2) Sie führen die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt“; der Name des Orts, an dem sie ihren Sitz haben, wird beigefügt.
1Das bisherige Staatliche Rechnungsprüfungsamt München wird längstens bis zum 31. Dezember 2014 als Dienststelle des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Augsburg fortgeführt. 2Es trägt die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt Augsburg, Dienststelle München“.
1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 tritt die Verordnung über Sitz und Bezeichnung der Rechnungsprüfungsämter vom 12. Juni 1973 (BayRS 630-16-F) außer Kraft.
München, den 26. Juni 2007
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Edmund Stoiber