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Text gilt ab: 01.11.2009
Fassung: 05.04.1993
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Anlage 3 (zu § 3 Nr. 2)
Muster der Prüfplakette:
siehe Anlage 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 28. Juli 1987 (BGBl I S.1754), geändert durch Art. 1 Nr. 5 der Verordnung vom 11. Juni 1992 (BGBl I S. 1049).
Material:
selbstklebende Folie
Größe:
75 mm Durchmesser
Farben:

Jahr
Farbe
RAL-Nummer
1995
orange
2000
1996
blau
5015
1997
gelb
1012
1998
braun
8004
1999
rosa
3015
2000
grün
6018
Die Farben wiederholen sich für die nachfolgenden Jahre in dieser Reihenfolge. Die Schrift ist in jedem Fall schwarz.
Größe des Feldes für die Anschrift der Kontrollwerkstatt:
60 mm breit
25 mm hoch.
Die Anschrift der Kontrollstelle kann entweder direkt auf die Prüfplakette gedruckt werden oder ist mit einem separaten Aufkleber nachträglich im Anschriftenfeld anzubringen. Im letzteren Fall muß klare, selbstklebende Folie verwendet werden.
Die Größe beträgt ebenfalls 60 mm Breite und 25 mm Höhe. Die Schrift ist schwarz.