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Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung (POSozKV) Vom 13. August 2012 (GVBl. S. 432) BayRS 800-21-88-G (§§ 1–38)
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Teil 1 Ausschüsse im Prüfungswesen (§§ 1–6)
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Teil 2 Durchführung der Prüfungen (§§ 7–36)
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen (§§ 7–11)
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung (§§ 12–20)
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Abschnitt 3 Abschlussprüfung (§§ 21–36)
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Teil 3 Schlussbestimmungen (§§ 37–38)
[Schlussformel]
Inhalt
POSozKV
Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 13.08.2012
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Teil 2 Durchführung der Prüfungen
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen (§§ 7–11)
Abschnitt 2 Zwischenprüfung (§§ 12–20)
Abschnitt 3 Abschlussprüfung (§§ 21–36)