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Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 14.09.1990
Art. 1021
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft.
(2) Art. 101 tritt mit Ablauf des 25. Mai 2028 außer Kraft.

1 [Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. August 1978 (GVBl S. 561). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.