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Text gilt ab: 09.06.2022
Fassung: 15.12.2023
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Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau
Vom 15. Dezember 2023
(GVBl. 2024 S. 10)
BayRS 01-5-5-WK

Vollzitat nach RedR: Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau vom 15. Dezember 2023 (GVBl. S. 10, BayRS 01-5-5-WK)
Note
Seiner Exzellenz
dem Hochwürdigsten Herrn
Erzbischof Dr. Nikola Eterović
Apostolischer Nuntius
in der Bundesrepublik Deutschland
Lilienthalstraße 3A
10965 Berlin
Exzellenz,
Hochwürdigster Herr Nuntius!
Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom 29. März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, im Namen der Bayerischen Staatsregierung an Eure Exzellenz die Bitte zu richten, der Bayerischen Staatsregierung zu folgenden Feststellungen das Einverständnis des Heiligen Stuhls bestätigen zu wollen:
“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholischtheologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.
Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.
Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“
Genehmigen Sie, Hochwürdigster Herr Nuntius, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung
München, den 14. August 2023
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder, MdL
Note
Seiner Exzellenz
dem Herrn Ministerpräsidenten
des Freistaates Bayern
Dr. Markus Söder
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Exzellenz,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 3 §§ 1 und 4 und Art. 4 § 1 des Konkordats zwischen Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern vom 29. März 1924 in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-5-1-K/WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 (GVBl. S. 351, 449) geändert worden ist, beehre ich mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis des Heiligen Stuhls zu folgenden, in Ihrer Note vom 14. August 2023 enthaltenen Feststellungen zu bestätigen:
“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.
Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.
Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Versicherung meiner ganz vorzüglichen Hochachtung.
Berlin, den 6. September 2023
Erzbischof Dr. Nikola Eterović
Apostolischer Nuntius