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Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderungen (NHGV) Vom 21. Januar 2000 (GVBl. S. 54) BayRS 2020-5-1-I (§§ 1–13)
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Erster Teil Namen (§§ 1–4)
§ 1 Schreibweise der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen
§ 2 Änderung der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen
§ 3 Namen gemeindefreier Gebiete
§ 4 Bezeichnungen
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Zweiter Teil Hoheitszeichen (§§ 5–10)
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Dritter Teil Bestands- und Gebietsänderungen (§§ 11–13)
[Schlussformel]
Inhalt
NHGV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.01.2000
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§ 1 Schreibweise der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen
§ 2 Änderung der Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen
§ 3 Namen gemeindefreier Gebiete
§ 4 Bezeichnungen