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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241) BayRS 2011-2-I (Art. 1–62)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Art. 1–5)
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Zweiter Teil Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden; Entschädigung (Art. 6–11)
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Dritter Teil Einzelne Ermächtigungen und Ordnungswidrigkeiten (Art. 12–41)
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1. Abschnitt Schutz der Gesundheit und Reinlichkeit (Art. 12–18)
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2. Abschnitt Vergnügungen (Art. 19)
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3. Abschnitt Weitere Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 20–38)
Art. 20 Staatliche Parkanlagen
Art. 21 Unerlaubter Verkehr mit Verwahrten
Art. 22 Notzeichen
Art. 23 Menschenansammlungen
Art. 23a Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
Art. 23b Verbot der Gesichtsverhüllung
Art. 24 Ski- und Skibobfahren, Rodeln
Art. 25 Zelten, Aufstellen von Wohnwagen
Art. 26 Betreten und Befahren von Grundstücken
Art. 27 Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
Art. 28 Öffentliche Anschläge
Art. 29 Fliegende Verkaufsanlagen
Art. 30 Verzehr alkoholischer Getränke und Konsum von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen
Art. 31 Gifte, Giftwaren, Arzneien
Art. 32 Hochgiftige Stoffe
Art. 33 Überwachung
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Art. 34 bis 36 (aufgehoben) (Art. 34–36)
Art. 37 Halten gefährlicher Tiere
Art. 37a Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
Art. 38 Verhütung von Bränden
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4. Abschnitt Schutz von Feld und Flur (Art. 39–41)
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Vierter Teil Verfahren beim Erlaß von Verordnungen (Art. 42–53)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 54–62)
Inhalt
LStVG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 13.12.1982
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3. Abschnitt Weitere Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Art. 20 Staatliche Parkanlagen
Art. 21 Unerlaubter Verkehr mit Verwahrten
Art. 22 Notzeichen
Art. 23 Menschenansammlungen
Art. 23a Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
Art. 23b Verbot der Gesichtsverhüllung
Art. 24 Ski- und Skibobfahren, Rodeln
Art. 25 Zelten, Aufstellen von Wohnwagen
Art. 26 Betreten und Befahren von Grundstücken
Art. 27 Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
Art. 28 Öffentliche Anschläge
Art. 29 Fliegende Verkaufsanlagen
Art. 30 Verzehr alkoholischer Getränke und Konsum von Cannabisprodukten auf öffentlichen Flächen
Art. 31 Gifte, Giftwaren, Arzneien
Art. 32 Hochgiftige Stoffe
Art. 33 Überwachung
Art. 34 bis 36 (aufgehoben) (Art. 34–36)
Art. 37 Halten gefährlicher Tiere
Art. 37a Zucht und Ausbildung von Kampfhunden
Art. 38 Verhütung von Bränden