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Text gilt ab: 18.07.1978
Fassung: 20.02.1918
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Entschließung,
Errichtung der König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Landes- und Aussteuerstiftung betreffend[1]
Vom 20. Februar 1918
BayBS I S. 324
BayRS 282-2-3-A

Vollzitat nach RedR: Entschließung, Errichtung der König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Landes- und Aussteuerstiftung betreffend, in der in der bereinigten Sammlung des Bayerischen Landesrechts (BayBS I S. 324, BayRS 282-2-3-A) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Hinweis vom 31. August 1978 (GVBl. S. 671) geändert worden ist
Wir finden Uns bewogen, zu verordnen, daß die von Uns und Ihrer Majestät der Königin, Unserer vielgeliebten Gemahlin aus Anlaß Unserer goldenen Hochzeit errichteten Wohltätigkeitsstiftungen nach Maßgabe der nachfolgenden Stiftungsurkunden ins Leben treten.
Ludwig

[1] In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.
Stiftungsurkunde
für die König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Landesstiftung
Durch Gottes Gnade ist es Uns vergönnt, heute das seltene Fest der goldenen Hochzeit zu begehen. Unser im Frieden und in schwerer Kriegsnot bewährtes Land, das jederzeit an den Geschicken des Königshauses treuen Anteil nimmt, hat Uns trotz aller Kriegssorgen aus Anlaß Unseres heutigen Festtags seine Liebe und Anhänglichkeit in reichem Maße bekundet. Erhebliche Mittel wurden teils für die Errichtung und Stärkung öffentlicher Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen gespendet, teils Uns zu Unserer Verfügung übergeben. In dankbaren Aufblick zu Gott und zum Ausdruck, daß Wir Uns in guten und in schweren Tagen Eins fühlen mit Unserem heißgeliebten Volke, haben Wir beschlossen, zur dauernden Erinnerung an den Tag Unserer goldenen Hochzeit mit der dargebrachten Landesspende eine Wohltätigkeitsstiftung zu errichten, die dazu bestimmt ist, Wunden, die der Krieg geschlagen hat, zu heilen sowie der dauernden Hebung und Stärkung der Volkskraft zu dienen.
Für die Stiftung sind die nachstehenden
Satzungen
maßgebend:
(Satzung hier nicht wiedergegeben)
Stiftungsurkunde
für die König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Aussteuer-Stiftung