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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach) Vom 4. Juni 1975 (Art. 1–6)
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.1975
Fassung: 04.06.1975
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Art. 3
1
Personal- und Sachkosten werden vom Lande Hessen nicht erstattet.
2
Von Polizeidienstkräften des Freistaates Bayern festgesetzte Verwarnungsgelder fließen dem Freistaat Bayern zu.