Inhalt

Text gilt ab: 30.08.2014
Fassung: 29.08.1978
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen der Beamten der der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Vom 29. August 1978
(BayRS II S. 649)
BayRS 2032-2-30-WK

Vollzitat nach RedR: Verordnung über die Beifügung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen der Beamten der der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2032-2-30-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 86 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Auf Grund des Art. 15 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes1) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:

1) [Amtl. Anm.:] Nunmehr Art. 18 Abs. 2 BayBesG, BayRS 2032-1-1-F