Inhalt
(1) Das Haus der Bayerischen Geschichte hat die Aufgabe,
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die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen,
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die Gesamtstaatlichkeit Bayerns und die Entwicklung von Staat und Gesellschaft bis zur Gegenwart im historisch-politisch-kulturellen Rahmen darzustellen,
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das Geschichtsbewußtsein zu fördern und zu pflegen und dadurch das geschichtliche Erbe für die Zukunft des Freistaates Bayern im deutschen und europäischen Rahmen fruchtbar zu machen.
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(2) Diese Aufgaben werden vor allem durch Ausstellungen am Sitz des Hauses der Bayerischen Geschichte und in allen Landesteilen, Veröffentlichungen, Vorträge, Filmdokumentationen und die Erstellung eines Bildarchivs zur bayerischen Geschichte erfüllt.