Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.05.1985
§ 1
(1) Das Haus der Bayerischen Geschichte untersteht dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (Staatsminister) und ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium) eingegliedert.
(2) Das Haus der Bayerischen Geschichte hat seinen Sitz in Augsburg.