Inhalt
1Für die Landwirtschaftsschulen werden als jährliche Gastschulbeiträge je Studierenden folgende Pauschalen festgesetzt, die die Berechnung nach § 1 ersetzen:
1.
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Abteilung Landwirtschaft
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1 400,00 €
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2.
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Abteilung Hauswirtschaft
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a)
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Vollzeitform
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2 350,00 €
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b)
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Teilzeitform
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1 180,00 €.
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2Die Pauschalen sind am 1. Juli eines jeden Haushaltsjahres fällig.