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DVWoR
Text gilt ab: 28.02.2024
Fassung: 08.05.2007
§ 5
Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Für Grundstücke in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs darf Wohnungseigentum oder Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung durch die Gemeinde begründet werden.