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Verordnung zur Durchführung von Aufgaben im Wehrwesen Vom 14. September 1993 (GVBl. S. 725) BayRS 520-1-I (§§ 1–4)
§ 1 Unterhaltssicherung
§ 2 Beisitzende in den Ausschüssen und Kammern nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz
§ 3 Durchführung der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
§ 4 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 14.09.1993
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§ 1
Unterhaltssicherung
Über die Leistungen zur Unterhaltssicherung entscheiden im übertragenen Wirkungskreis die Landkreise und kreisfreien Gemeinden, in deren Gebiet der Wehrpflichtige vor der Einberufung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.