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Text gilt ab: 22.09.1826
Fassung: 22.09.1826
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Stiftungsurkunde
Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern[1]
Vom 22. September 1826
BayBS II S. 599
BayRS 2233-3-1-K

Vollzitat nach RedR: Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für Freiplätze in der Blindenerziehungsanstalt des Königreichs Bayern vom 22. September 1826 in der in der bereinigten Sammlung des Bayerischen Landesrechts (BayBS II S. 599, BayRS 2233-3-1-K) veröffentlichten bereinigten Fassung
Wir haben Uns in dem Streben, allen Unsern Untertanen den Weg zu geistiger, religiöser und sittlicher Bildung zu bahnen und dem Unglücke zu Hilfe zu kommen, bewogen gefunden, für die Erziehung und den Unterricht der Blinden eine Anstalt in unserem Königreiche, zur Zeit in der Stadt Freising zu errichten, worüber das Nähere demnächst bekannt gemacht werden wird.
Zur Begründung von Freiplätzen an dieser Blindenerziehungsanstalt bewilligen Wir eine Summe von fünfzigtausend Gulden aus Unserer Kabinettskassa unter folgenden Bestimmungen:

[1] In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.