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AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
Art. 75
Verweisungen in anderen Vorschriften
Soweit in anderen Vorschriften des Landesrechts auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz geändert oder ersetzt werden, treten an deren Stelle die geänderten oder ersetzenden Vorschriften.