Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 25.09.1990
§ 1
Schutzgegenstand
Der südlich von Augsburg westlich des Lechs bei Unterbergen gelegene Auwald mit seinen Heideflächen und Waldgesellschaften wird unter der Bezeichnung „Lechauwald bei Unterbergen“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.