Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Beihilferechtliche Grundlage

1Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. 2Nach Art. 3 dieser Verordnung darf der Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200 000 € in einem Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten.