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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Neufassung vom 28. März 2023 (BAnz AT 19.06.2023 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
Einführung
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Richtlinien für das Strafverfahren
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Allgemeiner Teil
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1. Abschnitt Vorverfahren
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2. Abschnitt Anklage
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3. Abschnitt Hauptverfahren
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1. Eröffnung des Hauptverfahrens
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2. Vorbereitung der Hauptverhandlung
116 Anberaumung der Termine
117 Ladung und Benachrichtigung
118 Unterrichtung über die Beweismittel
119 Beiakten
120 Befreiung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
121 Kommissarische Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen
122 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei selbstverschuldeter Verhandlungsunfähigkeit
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3. Hauptverhandlung
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4. Beschleunigtes Verfahren
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4. Abschnitt Rechtsmittel
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5. Abschnitt Wiederaufnahme des Verfahrens
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6. Abschnitt Beteiligung des Verletzten (§ 373b StPO) am Verfahren
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7. Abschnitt Besondere Verfahrensarten
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8. Abschnitt Verfahren gegen Sprachunkundige
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9. Abschnitt Erteilung von Auskünften, Überlassung von Kopien und Gewährung von Akteneinsicht
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10. Abschnitt Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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11. Abschnitt Strafsachen gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften der Länder sowie des Europäischen Parlaments
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12. Abschnitt Behandlung der von der deutschen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
13. Abschnitt Der Abschnitt ist weggefallen.
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14. Abschnitt Verfahren nach Feststellung der Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
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Besonderer Teil
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Richtlinien für das Bußgeldverfahren
Inhalt
RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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2. Vorbereitung der Hauptverhandlung
116 Anberaumung der Termine
117 Ladung und Benachrichtigung
118 Unterrichtung über die Beweismittel
119 Beiakten
120 Befreiung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
121 Kommissarische Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen
122 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei selbstverschuldeter Verhandlungsunfähigkeit