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FachV-HygKontrD
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.09.1990
§ 6
Durchführung der Prüfung
1Die Prüfung führt das LGL durch, das zugleich Prüfungsamt ist. 2Dem Prüfungsamt obliegen die Aufgaben nach § 13 Abs. 3 APO.