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WSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 30.12.2009
§ 29
Schriftliche Prüfung
(1) 1Die schriftliche Prüfung erstreckt sich in der zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule auf den gesamten Lehrstoff der Fächer Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle sowie wahlweise auf die Fächer Mathematik oder Übungsunternehmen. 2In den Fällen des § 11 Abs. 4 kann an die Stelle von Englisch die Ersatzfremdsprache treten.
(2) Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsch 240 Minuten, im Fach Mathematik 150 Minuten, im Fach Englisch 110 Minuten und im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle 180 Minuten.
(3) 1Das Staatsministerium stellt einheitliche Aufgaben. 2Bei mehreren zur Wahl gestellten Aufgaben trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den fachlich zuständigen Lehrkräften des Prüfungsausschusses am Prüfungstag oder an dem vom Staatsministerium angegebenen Datum die Wahl, soweit dies nicht nach den Festlegungen des Staatsministeriums den Schülerinnen und Schülern überlassen bleiben soll. 3Bei Parallelklassen können für jede Klasse verschiedene Aufgaben gewählt werden. 4Gleiche Aufgaben sind zur gleichen Zeit zu bearbeiten.
(4) Die vom Staatsministerium zugelassenen Hilfsmittel werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt.
(5) 1Während der Prüfung führen mindestens zwei Lehrkräfte die Aufsicht. 2Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einer Schülerin oder einem Schüler erteilt werden.
(6) 1Die schriftliche Prüfung im Fach Übungsunternehmen erfolgt nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Staatsministeriums. 2Sie beinhaltet die Fertigung einer Schriftlichen Hausarbeit zu einer betrieblichen Fragestellung durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein auf die Hausarbeit bezogenes Prüfungsgespräch, das im Allgemeinen 15 Minuten dauern soll und von zwei Lehrkräften abgenommen wird. 3Bei der Bildung der Note der schriftlichen Prüfung im Fach Übungsunternehmen zählt die Hausarbeit vierfach, das auf die Hausarbeit bezogene Prüfungsgespräch einfach.