Inhalt

Text gilt ab: 30.06.1982
Fassung: 30.06.1982
§ 25
Anpassung an beamtenrechtliche Vorschriften
Soweit nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften oder in dieser Dienstordnung etwas Anderes bestimmt ist, gelten für die Angestellten entsprechend die jeweiligen Vorschriften für bayerische Landesbeamte über
1.
Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung,
2.
Pflichten,
3.
Folgen der Nichterfüllung von Pflichten,
4.
Rechte,
5.
Eintritt und Versetzung in den Ruhestand.