Inhalt
2.
Formelle Prüfung
Sie hat sich zu erstrecken auf:
- a)
Die ordentliche Führung der gesamten Finanzverwaltung,
- b)
die vollständige und richtige Aufstellung der Jahresrechnung,
- c)
die gesamte Buch- und Kassenführung,
- d)
die Belegführung,
- e)
die Anweisungs- und Feststellungsbefugnisse.