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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung der Verwaltungsschule im Bildungszentrum Sozialverwaltung (VVErrichtungsVO)
1. Zu §§ 1, 2 (Behörde, Aufgaben)
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2. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 (Ausbildung)
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3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 (Prüfungen)
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4. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 3 (Fortbildung, Informationsverarbeitung)
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5. Zu § 2 Abs. 3 Nr. 1 (Lehrpläne)
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6. Zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 (Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltung, Haushalt)
7. Zu § 2 Abs. 5 (Kostenerstattung)
8. Zu § 4 (Leitung der Verwaltungsschule)
9. Zu § 6 Abs. 3 (Lehrdeputat für hauptamtliche Lehrer)
10. Zu § 7 (Nebenamtliche Lehrer)
Inhalt
Text gilt ab: 22.12.1994
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9.
Zu § 6 Abs. 3 (Lehrdeputat für hauptamtliche Lehrer)
Für die hauptamtlichen Lehrer wird von der Verwaltungsschule ein Lehrdeputat nach Maßgabe einer Deputatsregelung festgelegt; diese bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums.