Inhalt
1.
Zu §§ 1, 2 (Behörde, Aufgaben)
Die Verwaltungsschule der Sozialverwaltung (Verwaltungsschule – VSoV) ist eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde. Das Staatsministerium und der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse können der Verwaltungsschule im Rahmen der ErrichtungsVO und der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften allgemein oder im Einzelfall Aufgaben im Bereich der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung übertragen (§ 2 ErrichtungsVO).