Inhalt
13.
Schlussbestimmungen
13.1
Verweisungen
Soweit diese Bekanntmachung auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften verweist, bezieht sich die Verweisung auf die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
13.2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 9. September 2008 (AllMBl S. 690) außer Kraft.