Inhalt

TierZR
Text gilt ab: 01.12.2012

13.   Schlussbestimmungen

13.1   Verweisungen

Soweit diese Bekanntmachung auf Rechts- und Verwaltungsvorschriften verweist, bezieht sich die Verweisung auf die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

13.2   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 9. September 2008 (AllMBl S. 690) außer Kraft.