Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

5. Inhalte des Modellversuchs

5.1 

Im Rahmen des Modellversuchs werden die Lerninhalte der Lehrpläne für die Berufsfachschule für Logopädie und die in den Anlagen 1 und 2 zur LogAPrO aufgeführten Inhalte – mit Ausnahme der Inhalte des Fachs „Stimmbildung und Sprecherziehung“ – vollumfänglich sowohl an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen als auch an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vermittelt.
Von der festgesetzten Stundenzahl für das Fach „Stimmbildung und Sprecherziehung“ der Stundentafel für die Berufsfachschule für Logopädie (Anlage 3 zur BFSO HeilB) und den diesbezüglichen Vorgaben der Anlage 1 zur LogAPrO wird abgewichen.
Die Fächer „Stimmbildung und Sprecherziehung “, „Praxis der Logopädie “, „Praxis der Fachgebiete“ sowie die Hospitationen liegen in der ausschließlichen Verantwortung der Schule.
Die in Anlage 2 zur LogAPrO ausgewiesenen 2100 Stunden der praktischen Ausbildung werden eingehalten.

5.2 

Der Modellversuch wird in einem Studienverlaufsplan strukturiert, der in 24 Module gegliedert ist, in denen insgesamt 210 ECTS vergeben werden.

5.3 

Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.