Inhalt
2.
Anzuwendende Bestimmungen
In der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden:
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die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Logopädie der Medizinischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (StPO/Logo)
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der Studienverlaufsplan – Inhalt, Aufbau und Gliederung des Modellversuchs
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die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe – BFSO HeilB), soweit auf sie in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird
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das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogG)
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die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO), soweit von ihr nicht im Rahmen des Modellversuchs abgewichen wird
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die Verordnung über die Zulassung zu den öffentlichen Berufsfachschulen für Logopädie (ZulLogV)
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das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)