Inhalt

LektO
Text gilt ab: 01.08.2012

2.   Einstellungsvoraussetzungen

Als Lektor kann eingestellt werden, wer
a)
ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für die Lehrtätigkeit geeigneten Fachgebiet nachweist. Bei Muttersprachlern und Bewerbern, die über vergleichbar gute Sprachkenntnisse verfügen, kann auch ein Hochschulabschluss, der kein sprachwissenschaftlicher ist, geeignet sein;
b)
in der Regel eine mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit in der Fremdsprachenausbildung oder eine der Tätigkeit als Lektor förderliche mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit im Herkunftsland ausgeübt hat und
c)
angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt.
Die Hochschulen können aus dringenden dienstlichen Gründen Ausnahmen von dem Erfordernis einer mehrjährigen hauptberuflichen Tätigkeit zulassen.