Inhalt

Text gilt ab: 31.03.2016

1. Orientierungsdaten

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1

1Die Aufwärtsbewegung der deutschen Konjunktur schwächte sich im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres etwas ab. 2Die Wachstumsverlangsamung in den Schwellenländern führte zu weniger dynamischen Exporten und Unternehmensinvestitionen. 3Gegen Jahresende nahm die industrielle Nachfrage jedoch wieder Fahrt auf. 4Gleichzeitig verbesserte sich die Stimmung in den Unternehmen. 5Am Arbeitsmarkt setzte sich die günstige Entwicklung bis zum Jahresende fort.

1.1.2

1Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht von einer anhaltenden wirtschaftlichen Dynamik aus. 2Das Wachstum werde wie im Vorjahr vor allem durch die Binnenwirtschaft getragen, insbesondere von den Konsumausgaben und den Wohnungsbauinvestitionen. 3Weiterhin günstig auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken demnach der niedrige Ölpreis und der vergleichsweise schwache Eurokurs. 4Dämpfend dürfte sich hingegen der Wachstumsrückgang in vielen Schwellenländern auswirken. 5Für das Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung im Jahresdurchschnitt einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7 %.

1.1.3

1Die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen kann sich mittelfristig positiv auf das Erwerbspersonenpotenzial auswirken, stellt kurzfristig aber in jedem Fall eine große Herausforderung für den Arbeitsmarkt dar. 2Um die Belastungen durch Sozialausgaben für arbeitslose anerkannte Flüchtlinge so gering wie möglich zu halten, kommt es entscheidend auf zügige, flexible und nachhaltige Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive an.

1.1.4

1Ziel der Bundesregierung ist es, die Schuldenstandsquote bereits Ende 2016 auf weniger als 70 % des BIP zu verringern (2014: 74,9 %, 2015: ca. 71 %). 2Damit soll die Grundlage für die beabsichtigte Rückführung der Schuldenstandsquote auf weniger als 60 % des Bruttoinlandsprodukts innerhalb von zehn Jahren geschaffen werden.

1.1.5

1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

1Die Steuerschätzung vom November 2015 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2015
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
3,7 %
1,8 %
1,7 %
1,7 %
1,7 %
1,6 %
Gewerbesteuer brutto
2,9 %
–1,6 %
10,1 %
2,4 %
2,7 %
3,1 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
6,4 %
2,7 %
5,5 %
4,8 %
4,9 %
4,8 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
16,0 %
3,9 %
24,1 %
–22,4 %
3,2 %
3,2 %
Hinweise: Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2015. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Beim Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer wurde für die Jahre 2015 bis 2017 die Entlastung der Kommunen durch den Bund im Vorgriff auf das geplante Bundesteilhabegesetz („Vorab-Milliarde“, die zur Hälfte über die Umsatzsteuerbeteiligung ausgereicht wird; Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2014, BGBl. I S. 2411) sowie die weitere Entlastung der Kommunen durch den Bund in 2017 (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24. Juni 2015, BGBl. I S. 974) berücksichtigt.
2Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. 3Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 4Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

1Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. 2Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2016 unverändert fünf Prozentpunkte. 3Der Vervielfältiger 2016 setzt sich damit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger
20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl1
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
5,0 Prozentpunkte
54,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt
69,0 Prozentpunkte

1 [Amtl. Anm.:] Mitfinanzierung der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs