Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 02.04.1994
§ 3
Schutzzweck
Zweck des Naturschutzgebiets „Donaualtwasser Schnödhof“ ist es,
1.
einen typischen und besonders gut ausgebildeten Donau-Altwasserbereich mit ausgeprägten Verlandungszonen, Feuchtwiesen, Auwaldresten und Halbtrockenrasen in seinem Charakter zu erhalten,
2.
die Lebensbereiche zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu schützen und Störungen von diesen fernzuhalten,
3.
die für den Bestand dieses Altwassers und seines schützenswerten Umlandes notwendigen Standortbedingungen, insbesondere den Wasserhaushalt, zu sichern,
4.
die durch die dortigen Lebensgemeinschaften bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und dessen natürliche Entwicklung zu gewährleisten.