Inhalt

Text gilt ab: 09.06.2007
Fassung: 29.03.1924
§ 1
1Der Staat gewährleistet die Errichtung und den Betrieb einer Katholischen Universität in kirchlicher Trägerschaft
a)
mit folgenden wissenschaftlichen Studiengängen:
Katholische Theologie,
Geisteswissenschaften im übrigen sowie Mathematik und Geographie nach näherer Bestimmung durch Notenwechsel zwischen der Apostolischen Nuntiatur und der Bayerischen Staatsregierung,
Wirtschaftswissenschaften,
b)
mit folgenden Fachhochschulstudiengängen:
Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit,
Sozialwesen.
2Der Sitz der Katholischen Universität ist Eichstätt. 3Der Standort der wissenschaftlichen Studiengänge und der Fachhochschulstudiengänge wird durch Notenwechsel zwischen der Apostolischen Nuntiatur und der Bayerischen Staatsregierung festgelegt.
4Errichtung und Betrieb der Katholischen Universität in kirchlicher Trägerschaft bleiben gewährleistet, solange und soweit sie im Rahmen der für alle geltenden Gesetze und nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen dieses Vertrags unterhalten wird.