Inhalt

FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 29
Form und Inhalt
(1) Die Qualifikationsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
(2) Prüfungsfächer sind folgende Ausbildungsfächer:
1.
Strafrecht,
2.
Allgemeines Polizeirecht,
3.
Besonderes Sicherheitsrecht,
4.
Beamtenrecht,
5.
Verkehrsrecht,
6.
Kriminalistik,
7.
Sachbearbeitung,
8.
Informationstechnologie,
9.
Polizeiliches Einsatzverhalten,
10.
Kommunikation und Konfliktbewältigung,
11.
Berufsethik und
12.
Englisch.