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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 9
Zweck der Prüfung
Zweck der Qualifikationsprüfung ist es festzustellen, ob die Beamten und Beamtinnen nach ihren fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ämter ab der jeweiligen Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen geeignet sind.