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MiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.04.1998
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Dokumentation der Mitteilung
1Ist die Mitteilung durchgeführt, so ist dies
1.
im Falle der Übermittlung einer gerichtlichen Urkunde auf der Urschrift der Urkunde,
2.
im Falle der Übermittlung einer Urkunde mit gerichtlich beglaubigter Unterschrift auf der zurückbehaltenen beglaubigten Abschrift,
3.
in allen übrigen Fällen in den Akten
zu vermerken. 2Aus dem Vermerk müssen der Inhalt, die Art und Weise der Übermittlung sowie der Empfänger der Mitteilung ersichtlich sein.