Inhalt

ZAPO/FöL II
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 15.07.2011
§ 23
Ziel und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
(1) 1Zielsetzung des Vorbereitungsdienstes ist es, der Förderlehreranwärterin und dem Förderlehreranwärter die Qualifikation für das Förderlehramt mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene zu vermitteln. 2Durch eigene Unterrichtstätigkeit, durch Hospitation, durch die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrkräften sowie durch die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen soll die Förderlehreranwärterin oder der Förderlehreranwärter in die Lage versetzt werden, die förderlehrerspezifischen Aufgaben qualifiziert und umfassend zu erfüllen. 3Die Inhalte hierfür werden vom Staatsministerium bestimmt.
(2) 1Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab. 2Die Förderlehreranwärterin und der Förderlehreranwärter sind bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes zur Teilnahme und Mitwirkung an den Seminarveranstaltungen verpflichtet.