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Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2330-B

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 3. Januar 2005, Az. IIC1-4764.6-002/04

(AllMBl. S. 9)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3. Januar 2005 (AllMBl. S. 9), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 630) geändert worden ist

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Schaffung und den Erwerb von Eigenwohnraum durch zinsverbilligte Darlehen. Für die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, gelten die nachstehenden Richtlinien und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung.