Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

Die Förderung soll die Bildung von Wohneigentum für Haushalte im Sinn des Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) ermöglichen.