Inhalt
6.
Waldbrandwarnung
Bei akuter Waldbrandgefahr übermittelt der Deutsche Wetterdienst – Wetteramt München – der Verkehrsmeldestelle im Polizeipräsidium Oberbayern ein entsprechendes Durchsageersuchen (Nr. 2.3).
Die Verkehrsmeldestelle gibt das Durchsageersuchen gemäß Nr. 2.2.2 weiter.