Inhalt

Text gilt ab: 27.05.1991

5. Lawinenlageberichte

5.1

Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft** ‑ Lawinenwarnzentrale – übermittelt bei entsprechender Schneelage täglich Lawinenlageberichte dem Bayerischen Rundfunk und Antenne Bayern.
Bei anhaltend geringer Lawinengefahr können einzelne Lawinenlageberichte entfallen. Der Inhalt des zuletzt ausgegebenen Lageberichts behält dann bis zur Ausgabe des nächsten Berichts seine Gültigkeit.

5.2

Der Bayerische Rundfunk und Antenne Bayern senden Lawinenlageberichte regelmäßig in ihren aktuellen Programmen; in besonders wichtigen Fällen auch unter Unterbrechung des Programms.

5.3

Sind – neben Antenne Bayern – weitere private Rundfunkanbieter bereit, die o. g. Lawinenlageberichte zu senden, treffen sie entsprechende Vereinbarungen unmittelbar mit dem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft****. Die Nrn. 5.1 und 5.2 gelten in diesem Fall entsprechend.

** [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bayerisches Landesamt für Umwelt